Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Freie Heilfürsorge
Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine kostenlose Krankenversorgung für bestimmte Personengruppen des öffentlichen Dienstes (Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Polizei). Ihr zugrunde liegt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die Leistungen entsprechen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Ehegatten und Kinder dieser Gruppen wird jedoch lediglich Beihilfe gewährt. In diesem Fall kann mit einem beihilfekonformen Tarif bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) eine vollständige Versorgung sichergelstellt werden.
Der Anspruch auf freie Heilfürsorge gilt grundsätzlich nur für die aktive Dienstzeit des Betreffenden. Der Anspruch erlischt mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, sprich in der Regel mit der Pensionierung. Wer pensionierter Beamter ist, hat Anspruch auf Beihilfe (normalerweise 70 Prozent). Um die verbleibenden Restkosten von 30 Prozent abzusichern, bietet sich ein beihilfekonformer Tarif bei einer privaten Krankenversicherung an. Damit die 100-prozentige Versorgung nicht durch eine Gesundheitsprüfung gefährdet wird und damit der Beitrag (trotz des Versicherungsbeginns im Pensionsalter) niedrig bleibt, sollte rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.
Im Einzelnen wird die Freie Heilfürsorge wird gewährt für:
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Der Anspruch auf freie Heilfürsorge gilt grundsätzlich nur für die aktive Dienstzeit des Betreffenden. Der Anspruch erlischt mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst, sprich in der Regel mit der Pensionierung. Wer pensionierter Beamter ist, hat Anspruch auf Beihilfe (normalerweise 70 Prozent). Um die verbleibenden Restkosten von 30 Prozent abzusichern, bietet sich ein beihilfekonformer Tarif bei einer privaten Krankenversicherung an. Damit die 100-prozentige Versorgung nicht durch eine Gesundheitsprüfung gefährdet wird und damit der Beitrag (trotz des Versicherungsbeginns im Pensionsalter) niedrig bleibt, sollte rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden.
Im Einzelnen wird die Freie Heilfürsorge wird gewährt für:
- Berufssoldaten
- Soldaten auf Zeit
- Wehrpflichtige
- Angehörige des Bundesgrenzschutzes
- Polizei- und Feuerwehrbeamten entsprechend den Regelungen der einzelnen Länder
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