Erstbeitrag - Versicherungslexikon (PKV)
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Erstbeitrag

Beim sogenannten Erstbeitrag (auch Erstprämie genannt) handelt es sich um die Zahlung des ersten Beitrags nach Abschluss des Vertrags und bei Versicherungsbeginn. Sämtliche späteren Beiträge werden als Folgebeiträge bezeichnet. Wenn der Erstbeitrag beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist, beginnt der Versicherungsschutz. Der Erstbeitrag wird deshalb auch Einlösebeitrag genannt.

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