Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Ersatzkassen
Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Personen haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Arten der gesetzlichen Krankenkassen zu wählen. Neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Betriebskrankenkassen gehören die Ersatzkassen zu den wichtigsten Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer Ersatzkasse ist freiwillig. Zudem kann jeder Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob er Angestellter oder Arbeiter ist – eine Ersatzkasse wählen. Ersatzkassen sind demnach Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft durch Ausübung des Wahlrechts erlangen.
Die wichtigsten Angestellten-Krankenkassen:
Die wichtigsten Arbeiter-Krankenkassen:
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Die wichtigsten Angestellten-Krankenkassen:
- Barmer Ersatzkasse (BEK)
- Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
- Hamburg-Münchner Ersatzkasse (HaMü)
- Hanseatische Ersatzkasse (HEK)
- Handelskrankenkasse Bremen
- Kaufmännische Krankenkasse Halle (KKH)
- Techniker Krankenkasse (TK)
Die wichtigsten Arbeiter-Krankenkassen:
- Braunschweiger Kasse
- Buchdrucker Krankenkasse (BUKK)
- Gärtner-Krankenkasse (GKK)
- Hamburgische Zimmerer-KK (HZK)
- KK Eintracht Heusenstamm (KEH)
- Neptun-Ersatzkasse
- Schwäbisch-Gmünder Ersatzkasse (GEK)
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