Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Einlösungsbeitrag
Bei sogenannten Einlösebeitrag handelt es sich um den ersten Beitrag, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig wird und mit dessen Zahlung der Versicherungsschutz einsetzt.
Sämtliche Folgebeträge müssen ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnittes (entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) beim Versicherungsunternehmen eingehen. Werden die Folgebeiträge nicht geleistet, kann der Versicherungsschutz wieder erlöschen.
zurück zur Übersicht
Sämtliche Folgebeträge müssen ebenfalls zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnittes (entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) beim Versicherungsunternehmen eingehen. Werden die Folgebeiträge nicht geleistet, kann der Versicherungsschutz wieder erlöschen.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren