Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Eigenbehalt
Der Eigenbehalt ist auch unter dem Begriff Selbstbehalt bekannt. Der Eigenbehalt bezeichnet den Teil, den der Erstversicherer bei der Versicherungssumme jeder einzelnen Versicherung behält und der nicht rückgedeckt ist.
Dabei bestimmt der Erstversicherer die Höhe des Eigenbehaltes, der sich aus der Versicherungssumme, der Schadenerwartung und dem Umfang des Versicherungsbestandes ergibt.
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Dabei bestimmt der Erstversicherer die Höhe des Eigenbehaltes, der sich aus der Versicherungssumme, der Schadenerwartung und dem Umfang des Versicherungsbestandes ergibt.
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