Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Doppelversicherung
Von einer Doppelversicherung wird gesprochen, wenn ein Versicherungsnehmer bei verschiedenen Versicherern dasselbe Interesse versichert.
Dabei muss der tatsächliche Vermögensschaden den Versicherungsleistungen entsprechen - auch wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungsgesellschaften höher versichert wurde. Ist dies der Fall, so teilen die Versicherer den Ersatz des entstandenen Schadens untereinander auf, um zusammen die zu erstattenden Kosten zu decken. Die genaue Aufteilung der Kosten ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif, den der Versicherungsnehmer an das jeweilige Versicherungsunternehmen gezahlt hat.
Eine Doppelversicherung ist auch bei gleichzeitiger Versicherung bei der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung möglich. Unbedingt zu beachten ist dabei das Prinzip des Bereicherungsverbotes: Bereits wenn er denn Antrag stellt, muss der Versicherungsnehmer die verschiedenen Versicherungsunternehmen davon in Kenntnis setzen, dass er eine zweite vergleichbare Versicherung abgeschlossen hat. Verletzt der Versicherungsnehmer das Bereicherungsverbot, führt dies gegebenenfalls zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung.
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Dabei muss der tatsächliche Vermögensschaden den Versicherungsleistungen entsprechen - auch wenn dasselbe Risiko bei mehreren Versicherungsgesellschaften höher versichert wurde. Ist dies der Fall, so teilen die Versicherer den Ersatz des entstandenen Schadens untereinander auf, um zusammen die zu erstattenden Kosten zu decken. Die genaue Aufteilung der Kosten ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif, den der Versicherungsnehmer an das jeweilige Versicherungsunternehmen gezahlt hat.
Eine Doppelversicherung ist auch bei gleichzeitiger Versicherung bei der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung möglich. Unbedingt zu beachten ist dabei das Prinzip des Bereicherungsverbotes: Bereits wenn er denn Antrag stellt, muss der Versicherungsnehmer die verschiedenen Versicherungsunternehmen davon in Kenntnis setzen, dass er eine zweite vergleichbare Versicherung abgeschlossen hat. Verletzt der Versicherungsnehmer das Bereicherungsverbot, führt dies gegebenenfalls zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung.
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