Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Beitragsfälligkeit
Unter Beitragsfälligkeit versteht man den Zeitpunkt, an dem die Beiträge an die Versicherung zu zahlen sind.
Der erste Beitrag ist unmittelbar nach Ablauf der Widerrufsfrist zu zahlen. Je nach dem, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, müssen die Folgebeiträge monatlich oder jährlich gezahlt werden. In der Regel tritt die Beitragsfälligkeit hier mit dem Beginn des Jahres bzw. mit dem ersten des Monats ein.
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Der erste Beitrag ist unmittelbar nach Ablauf der Widerrufsfrist zu zahlen. Je nach dem, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, müssen die Folgebeiträge monatlich oder jährlich gezahlt werden. In der Regel tritt die Beitragsfälligkeit hier mit dem Beginn des Jahres bzw. mit dem ersten des Monats ein.
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