Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Beitragszuschuss
Bestimmte Personengruppen erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung, wenn sie
Der Beitragszuschuss für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags. Sind Angestellte bei einem privaten Krankenversicherer versichert, beträgt der Zuschuss die Hälfte des durchschnittlichen Beitrages der Krankenkassen. Allerdings darf er die Hälfte des zu zahlenden Beitrags nicht übersteigen.
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- wegen Überschreiten der Jahresentgeltgrenze versicherungsfrei sind und
- freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder
- bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, beanspruchen können.
Der Beitragszuschuss für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags. Sind Angestellte bei einem privaten Krankenversicherer versichert, beträgt der Zuschuss die Hälfte des durchschnittlichen Beitrages der Krankenkassen. Allerdings darf er die Hälfte des zu zahlenden Beitrags nicht übersteigen.
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