Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Bundesknappschaft
Bei der Bundesknappschaft handelt es sich um den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Beschäftigte knappschaftlicher Unternehmen. Zugleich ist sie eine Pflichtkasse, das bedeutet, im Bergbau tätige Personen unterliegend der Versicherungspflicht in der knappschaftlichen Krankenversicherung.
Im Gegensatz zu den übrigen gesetzlichen Krankenkassen ist bei der Bundesknappschaft kein Befreiungsrecht für Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorgesehen. Stattdessen erstreckt sich die Krankenversicherungspflicht auf sämtliche rentenversicherungspflichtigen Angestellten ohne Einkommensgrenze. Außerdem erlaubt die Bundesknappschaft den Versicherten sowie deren volljährigen familienversicherten Angehörigen, sich anstatt der kassenärztlichen Behandlung für eine privatärztliche Behandlung zu entscheiden.
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Im Gegensatz zu den übrigen gesetzlichen Krankenkassen ist bei der Bundesknappschaft kein Befreiungsrecht für Angestellte mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorgesehen. Stattdessen erstreckt sich die Krankenversicherungspflicht auf sämtliche rentenversicherungspflichtigen Angestellten ohne Einkommensgrenze. Außerdem erlaubt die Bundesknappschaft den Versicherten sowie deren volljährigen familienversicherten Angehörigen, sich anstatt der kassenärztlichen Behandlung für eine privatärztliche Behandlung zu entscheiden.
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