Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Beitragsrückerstattung
Bei der Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung wird dem Versicherungsnehmer ein Teil der Beiträge zurückerstattet, wenn er ein Jahr oder länger keine Leistungen in Anspruch genommen hat.'
Dabei ist zwischen erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung (Gewinnbeteiligung) und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr) zu unterscheiden.
Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung handelt es sich in der PKV um eine in bestimmten Tarifen mancher Versicherungsunternehmen offerierte Zusatzleistung für Versicherte, die keine Leistungen für Krankheitskosten in Anspruch genommen haben. Ob die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung gezahlt wird, hängt nicht vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen stellt die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung eine per Satzung festgelegte Leistung für Versicherte dar, die bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung hängt, wie der Name schon sagt, vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungsunternehmens ab. Nur wenn dieses Gewinne erwirtschaftet, wird dem Kunden eine Rückerstattung gezahlt.
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Dabei ist zwischen erfolgsabhängiger Beitragsrückerstattung (Gewinnbeteiligung) und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr) zu unterscheiden.
Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung handelt es sich in der PKV um eine in bestimmten Tarifen mancher Versicherungsunternehmen offerierte Zusatzleistung für Versicherte, die keine Leistungen für Krankheitskosten in Anspruch genommen haben. Ob die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung gezahlt wird, hängt nicht vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen stellt die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung eine per Satzung festgelegte Leistung für Versicherte dar, die bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen haben.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung hängt, wie der Name schon sagt, vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungsunternehmens ab. Nur wenn dieses Gewinne erwirtschaftet, wird dem Kunden eine Rückerstattung gezahlt.
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