Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Befreiung von der Versicherungspflicht als Arzt im Praktikum
Wer als Arzt im Praktikum (AiP) arbeitet, nimmt den Status eines Angestellten ein und ist somit zunächst versicherungspflichtig. Jedoch besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung ist von Beginn der Versicherungspflicht an wirksam, gesetzt den Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ansonsten wirkt die Befreiung von Beginn des Kalendermonats, der auf die Antragstellung folgt.
Ein Widerruf der Befreiung ist nicht möglich. Sie endet erst mit dem Abschluss der Ausbildung als Arzt im Praktikum, kann jedoch - bei zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit – unterbrochen werden.
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Ein Widerruf der Befreiung ist nicht möglich. Sie endet erst mit dem Abschluss der Ausbildung als Arzt im Praktikum, kann jedoch - bei zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit – unterbrochen werden.
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