Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Beamte
Beamte sind beim Staat angestellt, dadurch nehmen sie eine Sonderposition unter den Angestelltenverhältnissen ein. Sie unterliegen im Gegensatz zu den anderen Arbeitnehmern nicht der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung. Stattdessen gibt es für sie ein eigenständiges System, das sie unterstützt.
Sie erhalten von ihrem Dienstherr, also dem Land oder dem Bund, eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Diese Beihilfe beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent, die verbleibenden Kosten muss der Beamte selbst übernehmen. Die Beihilfe stellt also lediglich eine ergänzende Hilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen dar. Aus diesem Grund müssen die beihilfeberechtigten Beamten für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten selbst Vorsorgemaßnahmen treffen. Dies geschieht durch die private Krankenversicherung. Sie wird den individuellen Bedürfnissen des Beihilfeempfängers an den Versicherungsschutz gerecht, indem sie spezielle Beihilfetarife (Prozent-Tarife) anbietet.
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Sie erhalten von ihrem Dienstherr, also dem Land oder dem Bund, eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Diese Beihilfe beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent, die verbleibenden Kosten muss der Beamte selbst übernehmen. Die Beihilfe stellt also lediglich eine ergänzende Hilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen dar. Aus diesem Grund müssen die beihilfeberechtigten Beamten für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten selbst Vorsorgemaßnahmen treffen. Dies geschieht durch die private Krankenversicherung. Sie wird den individuellen Bedürfnissen des Beihilfeempfängers an den Versicherungsschutz gerecht, indem sie spezielle Beihilfetarife (Prozent-Tarife) anbietet.
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