Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Auszahlung der Versicherungsleistungen
Die Versicherungsgesellschaft ist nur dann verpflichtet, die Auszahlung der Versicherungsleistungen zu erbringen, wenn die von ihr geforderten Nachweise erbracht sind. Die an die private Krankenversicherung eingereichten Belege gehen in deren Eigentum über.
Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Rechnungen im Original eingereicht werden. Sie müssen die vollständigen Angaben über die Namen des behandelten Patienten, die exakte Bezeichnung der Krankheiten nach der Diagnose, eine Aufstellung der Behandlungsdaten und der einzelnen Leistungen oder aber die entsprechenden Ziffern der Gebührenordnungen enthalten.
Bei Krankenhausrechnungen müssen die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen eindeutig hervorgehen sowie gegebenenfalls die Zuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer.
Wenn noch eine andere Versicherung — zum Beispiel die Unfallversicherung — zum Tragen kommt, ist es möglich, Duplikatrechnungen einzureichen, auf denen die Leistungen des anderen Versicherungsträgers vermerkt sind.
In Bezug auf die Auszahlung von Versicherungsleistungen der Krankenhaustagegeldversicherung genügt eine ärztliche Bescheinigung über die genaue Krankheitsbeschreibung und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Abtretungen oder Verpfändungen von Versicherungsleistungen sind nicht möglich.
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Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Rechnungen im Original eingereicht werden. Sie müssen die vollständigen Angaben über die Namen des behandelten Patienten, die exakte Bezeichnung der Krankheiten nach der Diagnose, eine Aufstellung der Behandlungsdaten und der einzelnen Leistungen oder aber die entsprechenden Ziffern der Gebührenordnungen enthalten.
Bei Krankenhausrechnungen müssen die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen eindeutig hervorgehen sowie gegebenenfalls die Zuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer.
Wenn noch eine andere Versicherung — zum Beispiel die Unfallversicherung — zum Tragen kommt, ist es möglich, Duplikatrechnungen einzureichen, auf denen die Leistungen des anderen Versicherungsträgers vermerkt sind.
In Bezug auf die Auszahlung von Versicherungsleistungen der Krankenhaustagegeldversicherung genügt eine ärztliche Bescheinigung über die genaue Krankheitsbeschreibung und die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Abtretungen oder Verpfändungen von Versicherungsleistungen sind nicht möglich.
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