Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Aussteuerung
In Bezug auf den Bereich der Krankenversicherung meint der Begriff Aussteuerung, dass ein Arbeitnehmer seit einer gewissen Zeitdauer arbeitsunfähig ist und die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes erreicht hat. Damit läuft die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse aus.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes für die gleiche Krankheit 78 Wochen, und das innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Nach diesen 78 Wochen ist die Versicherung nicht mehr verpflichtet, weitere Entgeltersatzleistungen zu zahlen.
Danach verweist die Versicherung den Betroffenen an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser zahlt eine Rente für die Dauer der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
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In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes für die gleiche Krankheit 78 Wochen, und das innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Nach diesen 78 Wochen ist die Versicherung nicht mehr verpflichtet, weitere Entgeltersatzleistungen zu zahlen.
Danach verweist die Versicherung den Betroffenen an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser zahlt eine Rente für die Dauer der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
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