Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Arzneimittel
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findet sich keine Definition des Begriffs Arzneimittel. Aus diesem Grund sind die Begriffe aus den §§ 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes richtungsweisend. Zum einen gibt es sogenannte Fertigarzneimittel, zum anderen aber auch Präparate, die nach individueller ärztlicher Verordnung von Apotheken hergestellt werden. Nicht unter die Kategorie Arzneimittel fallen Lebensmittel, kosmetische Mittel, Körperpflegemittel und andere Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens. Arzneimittel müssen vom Arzt verschrieben und aus der Apotheke bezogen werden.
Hinsichtlich der Erstattung von Arzneimitteln gibt es unterschiedliche Regelungen bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Medikamente werden aufgrund von Ähnlichkeit in Wirkung und Inhaltsstoffen in verschiedene Gruppen eingeteilt, für diese wiederum werden sogenannte Festbeträge bestimmt. Die Kasse erstattet lediglich diesen Festbetrag, der dem günstigsten Arzneimittel der jeweiligen Gruppe entspricht und nicht mehr den eigentlichen Preis. Die Versicherten müssen zu jedem verordneten Arznei- oder Verbandmittel je nach Packungsgröße einen bestimmten Betrag hinzuzahlen.
Bei diversen Medikamenten (beispielsweise Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten, grippale Infekte und Reisekrankheit sowie Abführmittel) entfällt die Kostenerstattung bei Versicherten, die über 18 Jahre alt sind, komplett.
Private Krankenversicherung:
Liegt ein Rezept eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers vor, so bekommt der Versicherte alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Arzneimittel erstattet. Eine Begrenzung auf einzelne Präparate bzw. bestimmte Richtlinien bei der Verschreibung gibt es nicht.
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Hinsichtlich der Erstattung von Arzneimitteln gibt es unterschiedliche Regelungen bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Medikamente werden aufgrund von Ähnlichkeit in Wirkung und Inhaltsstoffen in verschiedene Gruppen eingeteilt, für diese wiederum werden sogenannte Festbeträge bestimmt. Die Kasse erstattet lediglich diesen Festbetrag, der dem günstigsten Arzneimittel der jeweiligen Gruppe entspricht und nicht mehr den eigentlichen Preis. Die Versicherten müssen zu jedem verordneten Arznei- oder Verbandmittel je nach Packungsgröße einen bestimmten Betrag hinzuzahlen.
Bei diversen Medikamenten (beispielsweise Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten, grippale Infekte und Reisekrankheit sowie Abführmittel) entfällt die Kostenerstattung bei Versicherten, die über 18 Jahre alt sind, komplett.
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Liegt ein Rezept eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers vor, so bekommt der Versicherte alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Arzneimittel erstattet. Eine Begrenzung auf einzelne Präparate bzw. bestimmte Richtlinien bei der Verschreibung gibt es nicht.
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