Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte nach ärztlichem Befund vorübergehend seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Im Fall von Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherte von seiner Dienstpflicht befreit, hat aber dennoch Anspruch auf Lohnfortzahlung. Für die ersten sechs Wochen wird das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Danach leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld beziehungsweise die private Krankenversicherung Krankentagegeld.
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Im Fall von Arbeitsunfähigkeit ist der Versicherte von seiner Dienstpflicht befreit, hat aber dennoch Anspruch auf Lohnfortzahlung. Für die ersten sechs Wochen wird das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Danach leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld beziehungsweise die private Krankenversicherung Krankentagegeld.
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