Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Arbeitsunfall
Bei einem Arbeitsunfall eines gesetzlich Versicherten werden die Leistungen generell aus der gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet.
In der privaten Krankenversicherung sind Arbeitsunfälle mitversichert. Allerdings greift hier zunächst auch die gesetzliche Unfallversicherung. Der private Krankenversicherer muss nur für solche Leistungen aufkommen, die trotz der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig bleiben. Nicht beeinflusst hiervon sind die Ansprüche des Versicherten auf Krankenhaustagegeld. In der Krankentagegeldversicherung sind Arbeits- bzw. Berufsunfälle ebenfalls mitversichert.
Der Versicherungsschutz greift auch für sogenannte Wegeunfälle, die auf dem Weg von der Wohnung des Versicherten zur Arbeitsstätte geschehen. Nicht unter die Kategorie Arbeitsunfall gehören Unfälle, die sich ich in den Arbeitspausen und während der Mahlzeiten ereignen - auch dann, wenn diese Mahlzeiten am Arbeitsplatz eingenommen werden.
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In der privaten Krankenversicherung sind Arbeitsunfälle mitversichert. Allerdings greift hier zunächst auch die gesetzliche Unfallversicherung. Der private Krankenversicherer muss nur für solche Leistungen aufkommen, die trotz der gesetzlichen Unfallversicherung notwendig bleiben. Nicht beeinflusst hiervon sind die Ansprüche des Versicherten auf Krankenhaustagegeld. In der Krankentagegeldversicherung sind Arbeits- bzw. Berufsunfälle ebenfalls mitversichert.
Der Versicherungsschutz greift auch für sogenannte Wegeunfälle, die auf dem Weg von der Wohnung des Versicherten zur Arbeitsstätte geschehen. Nicht unter die Kategorie Arbeitsunfall gehören Unfälle, die sich ich in den Arbeitspausen und während der Mahlzeiten ereignen - auch dann, wenn diese Mahlzeiten am Arbeitsplatz eingenommen werden.
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