Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Arbeitgeberbescheinigung
Sind Arbeitnehmer aufgrund der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit, bekommen sie von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Um die Höhe des Beitrages zu bestätigen, stellt die gesetzliche oder auch die private Krankenversicherung dem Versicherungsnehmer die Arbeitgeberbescheinigung aus. Mit dieser kann der Arbeitgeber die Höhe des Arbeitgeberzuschusses berechnen.
Im Falle einer privaten Krankenversicherung muss aus der Arbeitgeberbescheinigung zudem ersichtlich sein, dass die enthaltenen Leistungen ihrer Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass die Versicherungsgesellschaft die in SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch)genannten Bedingungen zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses erfüllt.
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Im Falle einer privaten Krankenversicherung muss aus der Arbeitgeberbescheinigung zudem ersichtlich sein, dass die enthaltenen Leistungen ihrer Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass die Versicherungsgesellschaft die in SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch)genannten Bedingungen zur Gewährung des Arbeitgeberzuschusses erfüllt.
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