Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Anzeigepflicht
Die Anzeigepflicht verlangt vom (potenziellen) Versicherungsnehmer, bei Antragstellung, bei Änderungen oder beim Wiederaufleben des Krankenversicherungsvertrages, ihren aktuellen Gesundheitszustand sowie etwaige in der Vergangenheit liegende Krankheiten anzugeben. Werden schwerwiegende Krankheiten verschwiegen oder fehlerhaft angegeben, führt dies zu einer Verletzung der Anzeigepflicht.
Ist das Versicherungsunternehmen in der Lage, eine solche Verletzung der Anzeigepflicht nachzuweisen, hat es das Recht, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages von diesem zurückzutreten. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt die Frist bei zehn Jahren.
zurück zur Übersicht
Ist das Versicherungsunternehmen in der Lage, eine solche Verletzung der Anzeigepflicht nachzuweisen, hat es das Recht, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages von diesem zurückzutreten. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt die Frist bei zehn Jahren.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren