Anzeigepflicht - Versicherungslexikon (PKV)
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Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht verlangt vom (potenziellen) Versicherungsnehmer, bei Antragstellung, bei Änderungen oder beim Wiederaufleben des Krankenversicherungsvertrages, ihren aktuellen Gesundheitszustand sowie etwaige in der Vergangenheit liegende Krankheiten anzugeben. Werden schwerwiegende Krankheiten verschwiegen oder fehlerhaft angegeben, führt dies zu einer Verletzung der Anzeigepflicht.

Ist das Versicherungsunternehmen in der Lage, eine solche Verletzung der Anzeigepflicht nachzuweisen, hat es das Recht, innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages von diesem zurückzutreten. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt die Frist bei zehn Jahren.

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