Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Anwartschaft
Aus verschiedenen Gründen kann es manchmal der Fall sein, dass für einen bestimmten Zeitraum kein Krankenversicherungsschutz benötigt wird. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass der Versicherungsschutz nicht gekündigt wird, sondern die Rechte und Pflichten des Vertrages nur vorübergehend ruhen. Durch die Beitragszahlungen eines stark gesenkten Anwartschaftsbetrages werden weiterhin die Rechte auf die Versicherungsleistung begründet. Die Beiträge decken die Verwaltungskosten und stellen sicher, dass die Alterungsrückstellungen auch künftig angespart werden können.
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