Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Antragsablehnung
Versicherungsunternehmen sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antrag auf Versicherung anzunehmen. Meistens erfolgt eine Antragsablehnung bei Risiken, die unversicherbar sind (beispielsweise bei bestimmten Risikosportarten) oder bei einer fehlenden Versicherungsfähigkeit. Der Antragsteller muss dabei lediglich über die Ablehnung seines Antrages, nicht aber über die Gründe für die Ablehnung in Kenntnis gesetzt werden.
Ein Antrag gilt auch als abgelehnt, wenn das Versicherungsunternehmen nicht innerhalb der sechswöchigen Bindefrist die Annahme des Antrages erklärt.
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Ein Antrag gilt auch als abgelehnt, wenn das Versicherungsunternehmen nicht innerhalb der sechswöchigen Bindefrist die Annahme des Antrages erklärt.
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