Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Antragsannahme
Der Antrag auf eine Versicherung erfolgt durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des zukünftigen Versicherungsnehmers. In der Regel wird dieser Antrag auf eine Versicherung von dem Versicherungsunternehmen akzeptiert. Die Annahme des Antrags wird dann normalerweise durch eine Annahmeerklärung oder durch die Anfertigung eines Versicherungsscheines bestätigt.
Die Antragsannahme des Versicherungsunternehmens muss innerhalb der sogenannten Annahmefrist erfolgen, im Rahmen derer die Versicherung die Möglichkeit einer Gesundheitsprüfung des Versicherten hat.
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Die Antragsannahme des Versicherungsunternehmens muss innerhalb der sogenannten Annahmefrist erfolgen, im Rahmen derer die Versicherung die Möglichkeit einer Gesundheitsprüfung des Versicherten hat.
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