Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Anfechtung
Ein Versicherungsunternehmen hat das Recht, die Annahme eines Versicherungsvertrags anzufechten. Dies hat zur Folge, dass Vertrag von Anfang an für nichtig erklärt wird.
Zu einer Anfechtung kommt es in der Regel dann, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten, wie beispielsweise die vorvertragliche Anzeigepflicht, verletzt hat.
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Zu einer Anfechtung kommt es in der Regel dann, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten, wie beispielsweise die vorvertragliche Anzeigepflicht, verletzt hat.
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