Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Abdingung
Als Abdingung bezeichnet man eine besondere Vereinbarung zwischen dem behandelnden Arzt und einem Privatpatienten. Möchte der Arzt ausnahmsweise eine höhere Gebühr berechnen, als in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgesehen, so kann er in Absprache mit dem Patienten eine abweichende Höhe der Vergütung festlegen. Diese Vereinbarung muss im Vorfeld der Behandlung schriftlich fixiert werden und darf keine weiteren Erklärungen beinhalten. Dem Patient muss ein Abdruck dieses Dokuments ausgehändigt werden.
Um die Wirksamkeit dieser Vereinbarung zu gewährleisten, sind allgemeine Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes zu beachten.
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Um die Wirksamkeit dieser Vereinbarung zu gewährleisten, sind allgemeine Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes zu beachten.
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