Büroausstattung - Steuerlexikon
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Büroausstattung

Es ist in der heutigen Zeit ganz egal, welche Dienstleistungen angeboten werden. Ob Handwerk, Büro oder Selbständigkeit; in jedem der genannten Bereiche ist es unumgänglich, ein Büro für die Verwaltung des Betriebes zu unterhalten. Und dieses Büro muss zwangsläufig mit einer Büroausstattung eingerichtet werden.

Und der Begriff Büroausstattung ist weitläufig; jedes Regal, der Schreibtisch für den Computer oder der Bürostuhl wird als Büroausstattung bezeichnet. Und ist das Mobiliar aufgestellt, geht es darum, die Regale entweder mit Fachliteratur zu bestücken oder einfach mit Aktenordnern, die ebenfalls zur Büroausstattung gehören. Weitere Materialien für das Büro sind Büroklammern ebenso wie das Papier für den Drucker oder die Hängeregister für die Personalunterlagen.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Büroausstattung bei der Einkommensteuer steuerlich mindernd geltend zu machen. Da spielt es keine Rolle, wo sich das Büro befindet. Die genannten Büromaterialien sind ebenso als Aufwendungen steuerlich mindernd geltend zu machen.

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