Societas Europaea - Lexikon Rechtsformen
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Societas Europaea

Abkürzung: SE

Die SE oder auch Europäische Aktiengesellschaft wurde eingeführt, um die Vereinheitlichungsbemühungen im europäischen Gesellschaftsrecht auszudrücken.

Die Gründung einer SE ist unabhängig von nationalem Recht und kann nur von juristischen Personen, also von bereits bestehenden Unternehmen gegründet werden. Vorraussetzung sind ein Aktienkapital von mind. 120.000 Euro und ein grenzüberschreitendes, europäisches Element. Das heißt, eine AG muss eine Tochtergesellschaft seit mindestens zwei Jahren in einem anderen Mitgliedsstaat haben.

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