Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Rechtspersönlichkeit
Eine Rechtsperson oder ein Rechtssubjekt ist eine Person, die rechtsfähig ist und somit Träger von Rechten und Adressat von Pflichten sein kann.
Sie ist entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person. Nicht jede Rechtsform ist aber auch eine eigene Rechtsperson. So kann beispielsweise die BGB-Gesellschaft nicht als solche, sondern ausschließlich als Gruppe ihrer Mitglieder Verträge abschließen.
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