Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Publizitätspflicht
Pflicht zur regelmäßigen und detaillierten Veröffentlichung von Informationen über die Unternehmensentwicklung. Die Pflicht gilt für Unternehmen, die ihre Aktien an der Börse handeln lassen wollen. Je nach Börsensegment können sich Art und Umfang der Publizitätspflicht unterschieden.
Wird der Publizitätspflicht nicht nachgekommen, kann die Zulassung zum Handel zurückgezogen oder die Kursfeststellung ausgesetzt werden.
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