Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Lexikon Rechtsformen
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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Bei einer OHG handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma ist. Die Gesellschafter einer OHG können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.


DieOHG stellt keine juristische Person dar, sie ist eine Gesamthandsgeneinschaft.

 


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