Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Notar
Ein Notar (lat.: nortarius = Geschwindschreiber) ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Notar kann nur ein deutscher Staatsbürger werden, der zum Richteramt befähigt ist, also ein Volljurist, der sein zweites Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat.
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unter- und Abschriften. Dabei ist er zur Unparteilichkeit verpflichtet. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt, da dieser die Interessen einer Partei vertritt.
Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Grundstücksrecht (Grundstücksübertragungen, Grundschulden, Hypotheken)
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen)
- Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht)
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen)
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