Mini-Gmbh/ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - Lexikon Rechtsformen
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Mini-Gmbh/ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Abkürzung: UG

Die UG, oder auch Mini-GmbH, ist eine beliebte Rechtsform bei Erst-Gründern, da als Eigenkapital nur ein Euro benötigt wird. Jedoch muss auch das Musterprotokoll von einem Notar ausgefüllt und beglaubigt werden unde die Gesellschafteranzahl ist auf drei beschränkt.

Jährlich muss ein viertel des Gewinns angespart werden, um 25.000 Euro Stammkapital zu erreichen. Sind diese 25.000 Euro erreicht, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Zum Thema Mini-Gmbh/ Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auf förderland:

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)


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