Körperschaftssteuer - Lexikon Rechtsformen
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Körperschaftssteuer

= Einkommensteuer juristischer Personen

Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen der Körperschaften. Dazu gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung), aber auch Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
 
Neben der Körperschaftsteuer gibt es noch die Einkommenssteuer der Gesellschafter. Die Körperschaftsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung der Gesellschafter in Bezug auf die ausgeschütteten Gewinne zu vermeiden.


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