Freitag, 10.02.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Körperschaftssteuer
= Einkommensteuer juristischer Personen
Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen der Körperschaften. Dazu gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung), aber auch Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Neben der Körperschaftsteuer gibt es noch die Einkommenssteuer der Gesellschafter. Die Körperschaftsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung der Gesellschafter in Bezug auf die ausgeschütteten Gewinne zu vermeiden.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren
Neueste Beiträge im Forum
- HeuteFinanziell mit unserem Förderprog ...
- HeuteGute Anlege Möglichkeit !
- HeuteSuche Investor für Softwareprojekt
- HeuteInvestieren Sie in vollvermietete ...
- HeuteGeschäftspartner / Investor gesuc ...
- HeuteEingetragener Kaufmann sucht Kred ...
- HeuteSuche Investor / Partner für Bowl ...
- HeuteCrowdfunding your Dreams - es fun ...
- Alle Beiträge im Forum