Kleine AG - Lexikon Rechtsformen
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Kleine AG

Die kleine AG ist eine juristische Person und stimmt im Wesentlichen mit der Aktiengesellschaft überein, ist allerdings mit zahlreichen Vereinfachungen ausgestattet. Die AG bietet die Möglichkeit, das Risiko auf eine Vielzahl von Personen zu verteilen. Durch die Haftungsbeschränkung auf die Einlage kann das individuelle Risiko gering gehalten werden.


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