Kleingewerbetreibende - Lexikon Rechtsformen
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Kleingewerbetreibende

Als Kleingewerbetreibende werden gewerblich tätige Selbständige bezeichnet, die keinen Eintrag im Handelsregister benötigen, da die Jahresumsätze eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Ein Kleingewerbe kann sowohl von einer einzelnen Person als auch von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeübt werden.


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