Juristische Person - Lexikon Rechtsformen
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Juristische Person

Eine juristische Person ist eine rechtlich verselbständigte und wie eine natürliche Person mit eigener bürgerlicher Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenmehrheit (Organisation). Die Juristische Person besitzt Organe, die in ihrem Namen und nicht in Vertretung für diese handeln.
 
Siehe auch: natürliche Person


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