Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Insolvenz
Die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) beschreibt das auf Mangel an Zahlungsmittel beruhende Unvermögen eines Schuldners, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Nach der Insolvenzordnung ist sie in der Regel gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Ebenso wie die Überschuldung ist sie ein allgemeiner Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Eröffnung kann dabei auch vom Schuldner beantragt werden.
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