Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Haftungsbeschränkung
Eine Haftungsbeschränkung ist die vertraglich vereinbarte Reduzierung der Haftungsgründe oder des Haftungsumfanges einer Vertragspartei.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt die Haftungsbeschränkung für das Stammkapital. Das gilt aber nur, wenn der oder die Geschäftsführer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns handeln. Bei Zuwiderhandlungen sind Geschäftsführer unter Umständen zivilrechtlich zu Schadensersatz gegenüber den Gläubigern verpflichtet.
In einer Kommanditgesellschaft (KG) kann die Haftung eines Teils der Gesellschafter, der Kommanditisten, beschränkt werden. Alle anderen Gesellschafter haften ohne Beschränkung mit ihrem gesamten Vermögen, inklusive ihrem Privatvermögen.
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