Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Hauptversammlung
Neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand ist die Hauptversammlung (Abkürzung: HV) ein weiteres Organ einer Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus.
Aufgaben der Hauptversammlung sind zum Beispiel:
- die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
- Satzungsänderungen
Die Hauptversammlung findet (mindestens) einmal im Jahr statt. Ein Auktionär kann sein Stimmrecht selbst wahrnehmen, kann sich aber auch durch sein Kreditinstitut vertreten lassen.
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