Hauptversammlung - Lexikon Rechtsformen
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Hauptversammlung

Neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand ist die Hauptversammlung (Abkürzung: HV) ein weiteres Organ einer Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus.
 
Aufgaben der Hauptversammlung sind zum Beispiel:
  • die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
  • Satzungsänderungen
     

Die Hauptversammlung findet (mindestens) einmal im Jahr statt. Ein Auktionär kann sein Stimmrecht selbst wahrnehmen, kann sich aber auch durch sein Kreditinstitut vertreten lassen.



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