Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Handelsgesellschaft
Nach deutschem Handelsrecht ist eine Handelsgesellschaft eine Gesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes ist und deshalb als solche Kaufmann ist.
Handelsgesellschaften sind nach dem zweiten Buch des HGB die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Zudem gelten die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) kraft gesetzlicher Anordnung ebenfalls als Handelsgesellschaften.
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