GmbH - Lexikon Rechtsformen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

GmbH

Eine GmbH kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Zur Gründung ist jede natürliche und juristische Person (z.B. AG, GmbH) berechtigt, aber auch andere rechtsfähige Gesellschaften (z. B. OHG, KG, GbR).
 
Die GmbH fällt als Handelsgesellschaft unter das Handelsrecht, d.h. es gelten die gleichen Regeln wie für Kaufleute. Sie entsteht als solche mit der Eintragung in das Handelsregister. Der Akzent der GmbH liegt mehr auf dem Unternehmen als auf der Person, was nicht immer zum Image passt, wenn die persönliche Dienstleistung im Vordergrund stehen soll.


zurück zur Übersicht

anzeige

förderland-Newsletter

Close