Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
GmbH
Eine GmbH kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Zur Gründung ist jede natürliche und juristische Person (z.B. AG, GmbH) berechtigt, aber auch andere rechtsfähige Gesellschaften (z. B. OHG, KG, GbR).
Die GmbH fällt als Handelsgesellschaft unter das Handelsrecht, d.h. es gelten die gleichen Regeln wie für Kaufleute. Sie entsteht als solche mit der Eintragung in das Handelsregister. Der Akzent der GmbH liegt mehr auf dem Unternehmen als auf der Person, was nicht immer zum Image passt, wenn die persönliche Dienstleistung im Vordergrund stehen soll.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren