Gewinn- und Verlustrechnung - Lexikon Rechtsformen
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Gewinn- und Verlustrechnung

Abkürzung: GuV
 
Die GuV ergibt zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss. Sie ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen auf einen bestimmten Zeitraum bezogen. Anhand der GuV kann der Erfolg eines Unternehmens gemessen werden.


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