Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesellschaftsvertrag
Jedes Unternehmen, an dem mehrere Partner beteiligt sind, benötigt einen Gesellschaftsvertrag. Bei einer GmbH und einer AG muss dieser notariell beurkundet werden. BGB-Gesellschaften oder KG`s haben die Möglichkeit, ihren Gesellschaftsvertrag sogar mündlich zu schließen. Es ist allerdings zu empfehlen, auch hier ein detailliertes, von einem Anwalt oder einem Notar aufgesetztes Vertragswerk zu wählen.
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