Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesamthandsgemeinschaft
Als Gesamthandsgemeinschaft wird eine Gemeinschaft von Personen bezeichnet, die gemeinschaftlich über ein bestimmtes Vermögen (das Gesmamthandsvermögen) verfügen.
Das bekannteste Beispiel für eine Gesamthandsgemeinschaft ist die GbR.
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