Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesellschaftsvermögen
Das Gesellschaftsvermögen besteht aus den Einlagen der Gesellschafter und den von der Gesellschaft erworbenen geldwerten Sachen und Rechten.
Bei Personengesellschaften steht das Gesellschaftsvermögen den Gesellschaftern zur gesamten Hand zu (Gesamthandsgemeinschaft).
Bei Kapitalgesellschaften stehen den Gesellschaftern Geschäftsanteile am Gesellschaftsvermögen zu.
Das Gesellschaftsvermögen ist vom Privatvermögen der Gesellschafter zu trennen. Nur bei Personengesellschaften haben Gesellschaftsgläubiger Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren