Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts/ BGB-Gesellschaft
Abkürzung: GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, oftmals auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet, ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag vertraglich zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten.
Die GbR ist keine juristische Person, besitzt aber Rechts- und Parteifähigkeit.
Das Vermögen der GbR besteht aus den Einlagend er Gesellschafter und den erworbenen Gegenständen. Betreibt die GbR ein Handelsgewerbe, so ist sie nach dem Gesetz eine Offene Handelsgesellschaft.
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