Grundkapital - Lexikon Rechtsformen
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Grundkapital

= Nominalkapital, Aktienkapital, capital stock
 
Als Grundkapital wird das Gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft bezeichnet, das in Aktien zerlegt ist.
 
Der Nennbetrag beträgt mindestens 50.000 Euro. Das Grundkapital wird häufig mit dem Gesellschaftskapital verwechselt. Diese Begriffe können aber nicht synonym verwendet werden, da das Gesellschaftskapital anders definiert wird und häufigen Schwankungen unterworfen ist. Lediglich bei der Gründung können Grundkapital und Gesellschaftskapital übereinstimmen.


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