Bareinlage - Lexikon Rechtsformen
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Bareinlage

Bargeldbestand, der im Gründungszeitraum von den Gründern geleistet wird. Je nach Rechtsform, kann die Höhe der Bareinlage im Gesetz vorgechrieben sein.
 
Das Stammkapital kann aber auch ganz oder zum Teil durch andere Vermögensgegenstände (Grundstücke, Fahrzeuge, Werkzeuge...) erbracht werden.


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