Bilanz - Lexikon Rechtsformen
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Bilanz

Unter einer Bilanz versteht man die Gegenüberstellung in Kontenform der Vermögensgegenstände und der Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Dabei werden auf der linken Seite die Aktiva (Vermögenswerte), auf der rechten Seite die Passiva (Schuldenbestände) aufgeführt.


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