Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Zeitarbeit
Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben. Ein selbstständiger Unternehmer überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten.
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.
zurück zur Übersicht
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag. Das Entleihunternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren