Donnerstag, 24.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Tätige Beteiligung
Unter einer tätigen Beteiligung versteht man ein finanzielles und aktives unternehmerisches Engagement bei einem fremden Unternehmen. Um Förderprogramme für eine tätige Beteiligung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragssteller durch seine Beteiligung eine selbstständige unternehmerische Vollexistenz gründen. Dabei muss der unternehmerische Einfluss des Antragstellers hinreichend groß sein.
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